Bis vor Kurzem ließ sich nur über eine Anfrage beim Bundesarchiv in Berlin klären oder aktuell auf der Seite des US‑Nationalarchivs, das seine Mikrofilmkopien der NSDAP‑Mitgliederkartei online gestellt hat, ob jemand aus der Familie/Wohnort in der NSDAP Mitglied war. Nur sind einzelne Personen dort kaum zu finden, und die Seite selbst war unter dem Ansturm, den die Nachricht von der Veröffentlichung ausgelöst hatte, wiederholt nicht erreichbar. Die Wochenzeitschrift „DIE ZEIT“ hat deshalb den kompletten Datensatz gesichert, erstmals umfassend aufbereitet und statistisch ausgewertet. Zunächst konnten rund 4,5 Millionen Karteikarten aus der NS-Zeit direkt durchsuchbar machen. Nach einer Aktualisierung sind weitere 8,2 Millionen Dokumente recherchierbar nach Namen und Geburtsort einzelner Personen. Die Mitgliederkartei teilt sich in zwei Bestände auf: Zentralkartei und Gaukartei.
Daraus sind die hier veröffentlichen Mitgliederkarteien Pfeffenhausener NSDAP Mitglieder entnommen worden.
Zum Datenschutz: Die Karteikarten enthalten Informationen wie Name, Geburtsdatum, Wohnort und Eintrittsdatum. Da es sich um historische Unterlagen aus der Zeit bis 1945 handelt, sind die Persönlichkeitsrechte in der Regel nicht mehr durch die DSGVO geschützt, sofern die Personen bereits verstorben sind. Die Veröffentlichung von NSDAP-Mitgliedskarten aus den Beständen der Archive für Forschungs- oder Ahnenforschungszwecke ist daher zulässig.
























Die Karteikarte enthalten Informationen wie Name, Geburtsdatum, Wohort und Eintrittsdatum. Da es sich um historische Unterlagen aus der Zeit
bis 1945 handelt, sind die Persönlichkeitsrechte in der Regel nicht mehr durch die DSGVO geschützt, sofern die Personen bereits verstorben sind.
Die Veröffentlichung von NSDAP-Mitgliedskarten aus den Beständen der Archive für Forschungs- oder Ahnenforschungszwecke ist daher zulässig.