Schutzhaftfestnahmen der politischen Gegner der NSDAP

Nach der NS-Machtübernahme begann die Verfolgung und Denunziation – Zahlreiche Fälle von „Schutzhaft“ in den Jahren 1933-1935 in Pfeffenhausen In den Aktenbeständen des ehemaligen Bezirksamtes Rottenburg sind zahlreiche Polizei-protokolle, Vernehmungsniederschriften und „Schutzhaftbefehle“ aus den Jahren 1933 bis 1935 im Landkreis Rottenburg  erhalten geblieben. Ein Großteil des vorhandenen Aktenbestandes  bezieht sich auf „Schutzhaftmaßnahmen“ in Pfeffenhausen.

Eifrige SA und NSDAP-Mitglieder und viele andere Zeitgenossen schafften ein Klima des Denunziantentums während der nationalsozialistischen Herrschaft. 

Die Verordnung zum Schutze von Volk und Staat

Mit dem Reichstagsbrand am 27.Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Bereits einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten als Fanal eines kommunistischen Umsturzversuchs bewertete Ereignis legte Innenminister W.Frick die „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) vor. Einstimmig wurde sie vom Kabinett Hitlers verabschiedet und am Nachmittag des 28. Februar von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet.

Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene „Reichstagsbrandverordnung“ ging über den ihren angegebenen Zweck der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ weit hinaus. Sie suspendierte die verfassungsmäßigen Grundrecht und begründete einen permanenten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen oppositionelle Kräfte mit dem Schein von Legalität zu umgeben. Politische Gegner konnte ohne Anklage oder Beweise in gerichtlich nicht kontrollierbare „Schutzhaft“ genommen und regimekritische Zeitungen verboten werden.

Verhaftung der kommunistischen Funktionäre im März 1933

Am 10.März 1933 wurde vom Reichskommissär in Bayern angeordnet, dass alle kommunistischen Funktionäre  im öffentlichen Interesse in „Schutzhaft“ zu nehmen sind.

In Pfeffenhausen wurde der 33jährige Sattler Josef Pettenkofer, Vorsitzender der KPD-
Ortsgruppe  von der Gendarmerie Pfeffenhausen verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängnis Rottenburg eingeliefert. Am gleichen Tage wurden  noch drei kommunistische Funktionäre aus Rohr, Pürkwang und Wildenberg verhaftet und ebenfalls nach Rottenburg gebracht.       

Pettenkofer und der Rohrer KPD-Funktionär wurden am 13.April wieder aus der „SchutzHaft“ entlassen. Die beiden anderen Mitglieder der KPD erst am 22.April bzw. am 24. Mai.  

Das Bild des „Führers“ bespuckt

Wie schnell man zur damaligen Zeit in „Schutzhaft“ kommen konnte, zeigt das Beispiel des 21jährigen Johann Buchinger. Er war Melker bei einer hiesigen Brauerei mit  Landwirtschaft und hatte sich erlaubt in Anwesenheit eines befreundeten SA-Mannes ein Bild von Adolf Hitler zu bespucken. In dem Bericht der Gendarmeriestation Pfeffenhausen vom 20.Juni 1933 heißt es: „Mit Rücksicht darauf, dass in Pfeffenhausen und Umgebung die Verehrung des nunmehrigen Herrn Reichskanzlers (Hitler) schon von lange her groß gewesen ist und dass die Bevölkerung in der großen Mehrheit heute sehr national empfindet, erscheint

das Gebahren des Buchinger geeignet, überall Empörung über das verletzte Volksempfinden hervorzurufen. Bemerkt wird noch, dass die Handlungsweise des Festgenommenen heute schon eine gewisse Unruhe in nationalsozialistischen Kreisen hervorgerufen hat.“ Johann Buchinger wurde Mitte Juli 1933 wieder aus der „Schutzhaft“ in Rottenburg entlassen.

Die Verächtlichmachung der Reichsregierung

Wie schnell ein paar unbedacht gesagte Sätze gefährlich werden können, zeigt der Fall des Pächters der Bahnhofrestauration Martin Birnbeck im April/Mai 1935. Im Bericht der Gendarmeriestation Pfeffenhausen vom 25.4.1935 an das Bezirksamt Rottenburg heißt es: „Am 24.4.35 wurde von Seite der politischen Leitung in Pfeffenhausen Bgst. Gräf. mitgeteilt, dass in letzter Zeit, ganz besonders während der Osterfeiertage, in verschiedenen Wirtschaften in Pfeffenhausen außergewöhnlich viel politisiert wurde.Er habe u.a. erfahren, dass der Wirtschaftspächter Birnbeck in der Wirtschaft zur Sonne am vergangenen Samstag über dieRegierung des 3. Reiches losgezogen habe. Birnbeck soll am Biertische zu Z. geäußert haben:Das 3. Reich ist auf lauter Hurterer (Zuhälter) und Spinaterer (Homosexuelle) aufgebaut oder so ähnlich. Der Schlossergehilfe F. war zum genannten Zeitpunkt ebenfalls in der betreffenden Wirtschaft und hat dieses Gespräch mitgehört. F. war auch der Mitteiler dieser Sache.“ „Birnbeck über vorstehende Anschuldigung Vorhalt gemacht, gab an: Ich kann mich an eine solche Äußerung eigentlich gar nicht erinnern. Ich hatte in Oberlauterbach ziemlich viel Bier getrunken. Ich weiß nur, dass ich mit einem Rausch in Pfeffenhausen angekommen bin. Ich stelle nicht direkt in Abrede, dass ich den Ausdruck „Hurterer und Spinatereer“ gebraucht habe. Mit diesen Ausdrücken wollte ich aber keinesfalls die derzeitige Reichsregierung beleidigen. Ich hatte schließlich nur die Männer wie Röhm und Gen. im Auge.“

Martin Birnbeck wurde am 3.Mai 1935 in „Schutzhaft“ genommen und kam noch einmal glimpflich mit 14 Tagen „Schutzhaft“ im Amtsgerichtsgefängnis Rottenburg davon, obwohl der Pfeffenhausener Gendarm Stierstorfer kein gutes Zeugnis Birnbeck ausstellte. In dem erwähnten Gendarmeriebericht schreibt Stierstorfer: „Birnbeck ist politisch nicht einwandfrei. Er war früher kommunistischer Gemeinderat und will sich in die neuen Verhältnisse nicht eingewöhnen. Birnbeck redet sich zwar auf seinen Rausch aus, was aber nicht ausschlaggebend sein dürfte. Es ist eine bekannte Tatsache, dass solche Elemente im Rausch eben ihre innere Überzeugung etc. kundgeben.“

Die zweite Verhaftung Pettenkofers und seine Einweisung in das KZ Dachau

Josef Pettenkofer war in den Monaten nach seiner Verhaftung im März 1933 nicht klar geworden, dass für die politischen Gegner des nationalsozialistischen Herrschaftssystems keinerlei Freiraum vorhanden war. Im Bericht der Gendarmeriestation Pfeffenhausen vom 29. Juni 1933 heißt es: „Dem Führer des hiesigen Sturms der S.A. 33/16 dem Versicherungsinspektor  J.W.  von da ist zu Ohren gekommen, dass sich Josef Pettenkofer durch seine regierungsfeindlichen Äußerungen auch in letzter Zeit wieder als Kommunist verdächtig gemacht hat. Meine Sachfeststellungen dieser Angelegenheit sind: Am 22. des Monats nach 11 ½ Uhr bekrittelte Josef Pettenkofer in der Fremdenherberge „Zur Sonne“ die Tätigkeit der heutigen Reichsregierung und äußerte wortwörtlich in Beziehung auf die Reichsregierung:  Bisher wurde noch nichts geschaffen, obwohl sie schon 3 Monate dort sind, mit Ausnahme eines Fehlbetrages von 1.2 Millionen Mark. Sodann brüstete sich Pettenkofer den anwesenden Gästen gegenüber dahin, dass wegen seiner politischen Gesinnung bereits 6 Wochen in Schutzhaft gewesen wäre und dass er aber trotzdem seine politische Gesinnung von ehedem nach wie vor zum Ausdruck bringen werde, selbst wenn er abermals eingesperrt werden sollte.“

Zur Zeit dieser Äußerungen waren im Gastlokale Angehörige der NSDAP, heißt es weiter im Gendarmeriebericht. „Das vorgeschilderte Verhalten des Pettenkofer hat nach Bekanntwerden desselben in dem hiesigen nationalsozialistischen Kreisen Empörung hervorgerufen, weil es ihr nationales Empfinden gröblich verletzt hat“, so der Gendarmerieoberwachtmeister Johann Sedlmaier im Bericht.  Weiter dazu heißt es: „Josef Pettenkofer, der davon Kenntnis erhalten hat, dass ihm wegen seinem staatsfeindlichen Verhalten die hiesige SA und die Gendarmerie nachstellen, ist geflüchtet. Er konnte jedoch heute vormittags gegen 10 ½ Uhr in einem Bauernhause in Ebenhausen, Gdm. Niederhornbach, wo er sich versteckt gehalten gehabt hatte, von der hiesigen Gendarmerie und der dortigen Hilfspolizei (SA) aufgegriffen werden.
Der Aufgegriffene wird heute nachm. 4 ¼ Uhr in das Amtsgerichtsgefängnis Rottenburg eingeliefert werden.“

Es kam aber noch schlimmer für Josef Pettenkofer. Von der politischen Leitung der NSDAP und SA wurde seine Unterbringung in das KZ Dachau verlangt. Pettenkofer wurde im Juli 1933 im Konzentrationslager Dachau eingeliefert und kam am 9. Dezember 1933 wieder frei. Danach musste er sich ein Jahr lang jeden 2.Tag auf der Gendarmeriestation Pfeffenhausen melden.

Die Unverfrorenheit „Heil Moskau“ zu schreien

Über einen weiteren „Schutzhaftfall“ der sich nicht in den vorhandenen Akten befindet, gibt ein Artikel im Rottenburger Anzeiger vom 4. August 1933 Auskunft: „Der 18jährige Dienstknecht Josef Bittl trat am 28. Juli in Egg als Erntearbeiter ein. Als dort einige Burschen das Horst-Wessel-Lied sangen und anschließend Heilrufe auf Hitler ausbrachten, hatte er die Unverfrorenheit „Heil Moskau“ zu schreien. Am nächsten Tage zeigte Bittl seine Gesinnung durch neuerliche Heilrufe auf Moskau. Die Burschen in Egg nahmen Ärgernis an dieser Unverfrorenheit des Bittl und erstatteten Anzeige. Bittl wurde verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängnis Rottenburg eingeliefert. Er erhielt wegen groben Unfugs eine Haftstrafe von 14 Tagen.“

Denunziation gehörte zum Herrschaftssystem der Nationalsozialisten

Besonders infame Zeitgenossen versuchten ihren persönlichen Streit mit Nachbarn mit der Denunziation „staatsfeindlicher Aussagen“ derjenigen auszutragen. Einen solchen Fall gab es in Pfaffendorf. Wo ein Bauer einen anderen Bauern im Juni 1934 hinhängen wollte mit dem angeblichen Ausspruch: „Wie sich ein solcher Lump, wie der Hitler ist, dahinschwindeln konnte.“
Bei der näheren Untersuchung dieses Falls durchschaute aber der Gendarmeriewachtmeister Sagstetter die Hintergründe dieser Anschuldigung und stellte fest: „Aus den Angaben des S. ist zu entnehmen, dass es sich um eine Gehässigkeitsanzeige handeln dürfte. Es ist geradezu eine Verschmähung des Herrn Reichskanzlers Adolf Hitler, wenn eine so schwere Beleidigung nur als ein Druckmittel um Erzwingung und Beiseiteschaffung einer privaten Angelegenheit verwendet werden soll.“ Die Ermittlungen wurden dann eingestellt. Es könnte noch über eine Reihe weiterer Fälle von „Schutzhaftmaßnahmen“ in Pfeffenhausen und Umgebung berichtet werden.

In dem politischen und gesellschaftlichen Klima während der NS-Herrschaft war den Denunzianten Tür und Tor geöffnet. Denunziation sollte im deutschen Faschismus zur Bürgerpflicht werden. Es gab Zellenwarte,  Blockwarte und in den Städten sogar Hauswarte. Denunziationen werden begangen, so lange man Vorteile davon hat, auf der Seite der Sieger steht, sie straflos begehen kann.

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Diesen zutreffenden Ausspruch formulierte Bertolt Brecht bereits in den 30er Jahren.

Schutzhaftfestnahme – Josef Pettenkofer

Verhaftung von Josef Pettenkofer – Vorsitzender der KPD Ortsgruppe Pfeffenhausen

Schutzhaftfestnahme – Martin Birnbeck

Der Fall Martin Birnbeck

Schutzhaftfestnahme – Matthias Bräuhauser

Schutzhaftfestnahme – Thomas Haas

Schutzhaftfestnahme – Vinzenz Heindl